Regeln
zur Gründung neuer Regionen
- Die
juristische Form – als Interessengemeinschaft oder als eingetragener
Verein – ist dabei freigestellt;
- Bildung einer Leitungsgruppe
mit einem überregionalen Ansprechpartner;
- Schriftliche Zustimmung
zur Präambel und zu den Statuten/Grundsätzen des SeniorenNet;
- Zahlung eines einmaligen
Beitrags zu den Kosten für Markenschutz, Anpassung der Webpräsenz
und Sachaufwendungen. (Die Kostenbeteiligung bei zusätzlichen
überregionalen Aktivitäten wird im Einzelfall festgelegt.)
Die Zahlungen erfolgen an den jeweiligen Kostenträger (derzeit
SeniorenNet Süd ).
SN/SN-Struktur/Statuten
28-02-02